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Weiterbildungsfinanzierung
Eine Weiterbildung kann als berufliche Weiterbildung finanziell gefördert werden. Dies ist abhängig vom Nutzen der Weiterbildung für den Beruf: Ein Computerkurs kann von der Agentur für Arbeit oder vom Integrationsamt als Anpassungsfortbildung für den Beruf finanziert werden. Dies geschieht manchmal, aber nicht immer. Oft müssen die Teilnehmer selbst zahlen. Wenn man keine Computerkenntnisse im Beruf braucht, muss man einen Computerkurs auf jeden Fall selbst zahlen.
Wenn man finanzielle Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung benötigt, sollte man auf jeden Fall einen Antrag stellen.
Wer finanziert berufliche Weiterbildung?
Berufliche Weiterbildung kann finanziell gefördert werden durch
- den Arbeitgeber,
- die Agentur für Arbeit, wenn die Weiterbildung gut ist, um einen Arbeitsplatz zu finden,
- das Integrationsamt, wenn die Weiterbildung der Erhaltung, der Verbesserung, der Herstellung der Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten dient (siehe auch Begleitende Hilfen im Arbeitsleben),
- andere Rehabilitationsträger (zum Beispiel wenn jemand nach Krankheit oder Unfall wieder fit werden will für den bisher ausgeübten Beruf).
Das Integrationsamt kann die Weiterbildung fördern,
- wenn die Weiterbildung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz notwendig ist,
- wenn man in nächster Zeit am Arbeitsplatz neue Kenntnisse brauchen wird, weil sich die Anforderungen ändern,
- wenn die Weiterbildung innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Jahren beim derzeitigen Arbeitgeber eingesetzt werden kann und ein beruflicher Aufstieg ermöglicht wird.
Manchmal organisieren Integrationsämter sogar Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelne oder Gruppen, wenn es sonst kein passendes Angebot gibt.
Das Integrationsamt kann aber nur dann Leistungen erbringen, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Als Kostenträger kommt zuerst die Bundesagentur für Arbeit in Betracht.
Außerdem kann Weiterbildung als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden.
Welche Kosten entstehen durch Weiterbildung?
Folgende Kosten können entstehen:
- Teilnahmegebühren
- Kosten für Bücher
- Kosten für Arbeitsmaterial
- Fahrtkosten
- Verpflegungskosten
- Übernachtungskosten
Steuerliche Aspekte
Wenn kein Kostenträger die Weiterbildung finanziert, muss man die Weiterbildung selbst zahlen. Dann kann man die Kosten der Weiterbildung in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen.
Gesetze
- § 77 ff Sozialgesetzbuch 3
- § 102 Sozialgesetzbuch 9 in Verbindung mit
- § 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
Weitere Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Info