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Allgemeinbildende Schulen
Allgemeinbildende Schulen vermitteln Allgemeinbildung. Dazu gehören:
- Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben, Rechnen,
- Grundkenntnisse in Geschichte, Naturwissenschaften, Englisch und in unserer Kultur.
- Grundlegende Arbeitstechniken wie "Lernen" oder "eine Aufgabe planen und durchführen".
Im Gegensatz zu allgemeinbildenden Schulen lernen Schüler an Berufsschulen Fachwissen, das sie für ihren Beruf brauchen.
Recht auf Bildung
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Bildung wie Menschen ohne Behinderungen. Die Kinder sollen gleichberechtigt in die Schule gehen. Sie haben das Recht auf Unterstützung, damit sie an der Schulbildung teilnehmen können. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen, damit gehörlose Kinder die Gebärdensprache lernen und blinde Kinder die Braille-Schrift.
Diese Rechte sind in der internationalen UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt – neben vielen anderen Rechten. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26.3.2009 rechtsverbindlich in Deutschland.
Hinweis
Mehr Informationen finden Sie in dem Artikel von Johannes Hennies: