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Berufsvorbereitung
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Berufsvorbereitung hilft gehörlosen und schwerhörigen Jugendlichen und anderen behinderten Menschen beim Start in eine Berufsausbildung. Alle Bildungsangebote zur Berufsorientierung und zur Berufsvorbereitung haben das wichtige Ziel: Jeder gehörlose und schwerhörige junge Mensch soll einen passenden Beruf bekommen.
Ziele der Berufsvorbereitung
- Grundkenntnisse erwerben, die für die Arbeit in jedem Beruf notwendig sind
- Fehlende Schulabschlüsse nachholen
- Allgemeine Kenntnisse erweitern
- Verschiedene Berufe kennen lernen
Zielgruppen
Jugendliche mit und ohne Behinderung,
- die nicht mehr schulpflichtig sind oder
- die keinen Hauptschulabschluss haben oder
- denen wichtige Voraussetzungen für die Berufsausbildung fehlen oder
- die Probleme mit dem Lernen haben oder
- die aus einem anderen Land kommen oder
- behinderte Menschen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
Welche Angebote gibt es?
Es gibt verschiedene Angebote zur Berufsvorbereitung für gehörlose und schwerhörige Menschen.
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Berufsorientierungsjahr (BOJ)
- Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
- Berufsgrundschuljahr
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB)
- Förderlehrgang
- Qualifizierungslehrgang
Wer ist zuständig?
Berufsschulen oder Berufsbildungswerke machen berufsvorbereitende Bildungsabgebote. Es gibt auch noch andere Veranstalter.
Für das Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsorientierungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr sind die Bundesländer zuständig. Für andere Bildungsangebote ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Berufsvorbereitende Bildungsangebote werden oft geändert. Manchmal ändert der Veranstalter nur den Namen.
Gesetze
Wichtig! Wenn die Schulgesetze der Bundesländer das Bildungsangebot bestimmen, dann gibt es keine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit. Im Sozialgesetzbuch steht, wann die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist: § 33 SGB 9.