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Schulweghilfe
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Wenn behinderte Kinde und Jugendliche nicht alleine zur Schule kommen können, können die Eltern oder Erziehungsberechtigten Hilfen für den Schulweg beantragen. Hilfen für den Schulweg sind zum Beispiel Schulweg-Begleitung. Die Schulweg-Begleitung kann man mit einem Assistenzdienst oder einem familienentlastenden Dienst vereinbaren.
Auch der Transport zur Schule ist eine Schulweghilfe. In manchen Bundesländern ist der Transport zur Schule kostenlos, in manchen Bundesländern muss man einen Teil der Kosten selber bezahlen.
Die Finanzierung muss man im Einzelfall klären. Damit die Kosten für die Schulweghilfe bezahlt werden, muss man einen Antrag bei der zuständigen Schulbehörde stellen.