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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
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Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie wird erst dann gewährt, wenn keine anderen Mittel oder Hilfsquellen vorhanden sind, zum Beispiel eigenes Vermögen. Dies ist genau festgelegt. Die Eingliederungshilfe kann eine Sachleistung oder Geld sein, oder auch eine Beratung in einer Beratungsstelle.
Wer ist zuständig?
Zuständig sind die Gemeinden oder Städte (= örtliche Träger der Sozialhilfe) und Organisationen und Behörden, in denen Gemeinden und Städte zusammen ihre Interessen organisieren (= überörtliche Träger der Sozialhilfe).
Der überörtliche Träger der Sozialhilfe heißt in Baden Württemberg "Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg".
In Nordrhein-Westfalen gibt es in jeder Region einen "Landschaftsverband" und in andereren Bundesländern hat der Träger der Sozialhilfe wieder einen anderen Namen.
Ansprechpartner
In Städten ist der Ansprechpartner in der Regel das "Sozialamt" bzw. eine Behörde, die so oder ähnlich heißt: "Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren". In kleinen Gemeinden geht man auf das Bürgermeisteramt. Wenn es um Hilfen geht, die Arbeitslose betreffen, dann ist oft ein Jobcenter zuständig. Auch die Servicestellen müssen helfen und Auskunft geben.
Welche Hilfen gibt es?
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Es sind die gleichen Hilfen, die die Krankenversicherungen oder die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellen.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Es sind die gleichen Hilfen, die die Krankenversicherungen und Bundesagentur für Arbeit zur verfügung stellen.
- Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Hilfen bei der Beschäftigung in einer Einrichtung in der behinderte Menschen arbeiten, z.B. einem Integrationsbetrieb oder Integrationsprojekt.
- Hilfen zum Schulbesuch allgemeinbildender Schulen und zum Besuch weiterführender Schulen. Hilfen zur Vorbereitung des Schulbesuchs.
- Hilfen zur Berufsausbildung in Schulen und Hochschulen.
- Hilfen zur Ausbildung und Aufnahme einer Tätigkeit oder Arbeit.
Wichtig!
Die Hilfen (Geldleistungen) können mit Leistungen anderer Träger zu einem persönlichen Budget zusammengefasst werden.
Gesetze
Die Art der Hilfen ist in der Verordnung über die Eingliederungshilfe beschrieben.
Quelle
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (2009). Übersicht über das Sozialrecht. Nürnberg: BW Bildung und Wissen.