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Umschulung und Weiterbildung

Die Welt verändert sich sehr schnell.
Beispiel: Peter hat seine Ausbildung mit 20 Jahren gemacht.
Jetzt ist er 35 Jahre alt und arbeitet seit 15 Jahren.
In diesen 15 Jahren gibt es viel neues Wissen in seinem Beruf.
Deshalb muss er immer wieder neue Sachen lernen.
Besonders in der Technik gibt es viele neue Entwicklungen.
Für Menschen mit einer Hörbehinderung sind die neuen Entwicklungen wichtig, zum Beispiel bei
- Fax-Gerät
- Bildtelefon
- Computer und Internet
- Handy
Lebenslanges Lernen ist gut, damit man sich weiterentwickeln kann.
Jeder hat ein Recht auf Weiterbildung
Das gehört zur Teilhabe. Es gibt verschiedene Arten von Weiterbildung:
- Kurse für Arbeitslose - wenn man arbeitslos ist.
- Kurse für Weiterbildung im Beruf - wenn man eine Arbeitsstelle hat.
- Umschulung in einen neuen Beruf - wenn man nach einer Krankheit oder nach einem Unfall in dem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
- Kurse in Kommunikation - wenn man immer schlechter hören oder sehen kann.
Hindernisse
Für hörbehinderte Menschen gibt es besondere Kurse zur Weiterbildung.
Zum Beispiel machen Gehörlosenvereine Kurse zur Weiterbildung.
Es gibt Menschen, die schlecht hören und zusätzlich noch eine Behinderung haben.
Für diese Menschen gibt es sehr wenige Kurse.
Fragen Sie trotzdem nach: Kann ich den Kurs machen, auch wenn ich schlecht hören kann und noch eine andere Behinderung habe?
Service
Auf der rechten Seite finden Sie: Service: Bildungsangebote suchen.
Hier finden Sie Kurse zur Weiterbildung.
Sie können auch eingeben, welche Behinderung Sie haben und wo Sie wohnen.
Dann werden Kurse angezeigt, die Sie machen können.
Menschen in Nordrhein-Westfalen finden aktuelle Kurse zur Weiterbildung in der Weiterbildungsbörse vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Diese Kurse sind auch für Menschen mit verschiedenen Behinderungen.
Adressen zu Umschulung und Weiterbildung finden Sie unter Adressen suchen