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UN-Behindertenrechtskonvention
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(©) Mensch zuerst
Viele Staaten auf der ganzen Welt haben einen Vertrag unterschrieben: die UN-Behindertenrechtskonvention.
Darin stehen die Rechte von behinderten Menschen.
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie andere Menschen.
Alle Staaten sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung schützen und verbessern.
Die Behindertenrechtskonvention gilt auch in Deutschland.
Man kann sich vor Gericht auf diese Vereinbarung berufen.
Was bedeutet das?
- Man darf behinderte Menschen nicht benachteiligen.
- Behinderte Menschen haben gleiche Rechte in der Schule, in der Ausbildung, bei der Arbeit und überall.
- Wenn behinderte Menschen Hilfe brauchen, muss man ihnen Unterstützung geben, zum Beispiel Hindernisse beseitigen.
- Der Staat und alle Menschen müssen etwas dafür tun, damit jeder/jede die Rechte behinderter Menschen beachtet.
- Vorurteile gegenüber behinderten Menschen müssen bekämpft werden: Niemand ist normal und niemand ist un-normal.
Übersetzung in einfache Sprache
Es gibt eine Übersetzung der UN-Behindertenkonvention in einfache Sprache von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
DGS-Video
Die UN-Behindertenkonvention gibt es als DGS-Video:UN-Behindertenkonvention in DGS.