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Was ist schwerbehindert?
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"Schwerbehindert" ist ein rechtliches Wort. Das Wort sagt nichts aus über die Art der Behinderung.
Das Sozialgesetzbuch 9 (§ 2 SGB IX) definiert Behinderung so:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn diese Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Diese Formulierung orientiert sich an der WHO-Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Sowohl behinderte als auch schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen haben Anspruch auf öffentliche Hilfen.
Niemand muss einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Wenn das Versorgungsamt aber einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gleichstellungsausweis ausgestellt hat, bekommt man mehr Hilfen im Alltag und im Beruf.
Das Gesetz unterscheidet drei Gruppen von Schwerbehinderung:
- behinderte Menschen
- schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
- den Schwerbehinderten Gleichgestellte (mindestens 30 GdB)
Der Grad der Behinderung wird durch medizinisches Gutachten festgestellt. Dafür gibt es Richtlinien.
Zahlen
Im Jahr 2009 verzeichnete das Statistische Bundesamt 7,1 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 8,7 Prozent.
Im Jahr 2009 hatten
- rund ein Viertel aller schwerbehinderten Menschen einen Grad der Behinderung von 100 und
- rund ein Drittel einen Grad der Behinderung von 50.
- 29 Prozent der schwerbehinderten Menschen waren 75 Jahre und älter
- 46 Prozent gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an
- 2 Prozent waren jünger als 18 Jahre
Anteil der Behinderungen bei den schwerbehinderten Menschen:
- 25 Prozent: Menschen mit Funktionsstörung der inneren Organe
- 14 Prozent: Menschen mit Funktionsstörung der Gliedmaßen
- 12 Prozent: Menschen mit Einschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes
- 5 Prozent : Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit
- 4 Prozent : Menschen mit Sprach-, Hör- oder Gleichgewichtsschädigung
- 10 Prozent: Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung
- 9 Prozent : Menschen mit einer zerebralen Störung
- 17 Prozent: schwerste Behinderung nicht ausgewiesen.
die Zahlen umfassen die jeweils schwerste Behinderung, so dass der Anteil der Menschen mit Sprach-, Hör- oder Gleichgewichtsschädigung als Zusatzbehinderung nicht erfaßt ist.
Quelle
Jahresbericht 2009/2010 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)