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Nachteilsausgleich bei Prüfungen in der Berufsausbildung
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Die Prüfungen in der Berufsausbildung sind besonders wichtig.
Wenn man die Prüfungen besteht, dann kann man in seinem Beruf arbeiten.
Menschen mit einer Behinderung sollen auch in einem Beruf arbeiten können.
Deshalb werden die Prüfungen an die Behinderung angepasst.
Aber die Inhalte der Prüfungs sind gleich.
Die Anpassung soll die Nachteile durch die Behinderung ausgleichen.
Beispiele für den Nachteilsausgleich in Prüfungen
- Prüfung am eigenen Arbeitsplatz
- Einzelprüfung statt Gruppenprüfung
- Ein Lehrer oder Lehrerin ist bei der Prüfung dabei
- Mehr Zeit für die Prüfung
- Sprachlich vereinfachte Prüfungsaufgaben
- Technische Hilfen
- Prüfungsaufgaben vorlesen für blinde und sehbehinderte Schüler
- Gebärdensprachdolmetschen für hörbehinderte Schüler
Wichtig!
Probieren Sie schon bei der Zwischenprüfung aus, welche Veränderungen notwendig sind.
Mit der Anmeldung zur Prüfung muss man auch den Nachteilsausgleich anmelden.
Tipp:
Lesen Sie auch den Artikel über besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.