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Problem der Werkstatt
Wenn behinderte Menschen in einer Werkstatt (WfbM) arbeiten, dann sollen sie sich durch die Arbeit und die Weiterbildung in der Werkstatt weiterentwickeln. Ziel ist, dass möglichst viele der behinderten Menschen normal in Firmen und Verwaltungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Deshalb gibt es in der Werkstatt:
- verschiedene Möglichkeiten zum Lernen
- ausgebildete Mitarbeiter
- verschiedene Arbeitsplätze
- Arbeitsplätze für Werkstatt-Beschäftigte in Firmen und Verwaltungen. Diese Arbeitsplätze nennt man ausgelagerte Arbeitsplätze.
Wechsel in Firmen und Verwaltungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Nur wenige behinderte Menschen wechseln von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wissenschaftler haben gezählt, wie viele behinderte Menschen in 5 Jahren von der Werkstatt in Firmen und Verwaltungen gewechselt haben. Im Durchschnitt waren es nur 0,16 % aller Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen. Man kann auch sagen: Ungefähr 2 von 1000 Beschäftigten konnten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln (vgl.ISB 2008, S. 11).
Deswegen gibt es Regelungen, die schwerbehinderten Menschen den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse, wenn sie Beschäftigte aus Werkstätten einstellen. Diese Personen werden doppelt auf die Pflichtarbeitsplätze angerechnet. Dann erfüllen Arbeitgeber die Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besser als vorher.
Höhe des Arbeitslohnes
Ein weiteres Problem ist die Höhe des Arbeislohnes. Die Beschäftigten bekommen in der WfbM nicht viel Geld. Der Durchschnitts-Lohn war im Jahr 2009 160 Euro, der maximal mögliche Lohn 325 Euro. Im ersten Ausbildungsjahr waren es sogar nur 57 Euro. Aber die Beschäftigten sind immerhin sozialversichert und rentenversichert.
Aufnahme von hörbehinderten Beschäftigen und Kommunikation
Das Projekt imh hat 2010 eine Befragung aller Werkstätten in Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem anderen Artikel nachzulesen: imh-Werkstättenbefragung. Ein Ergebnis ist: Viele Werkstätten nehmen keine gehörlosen Menschen auf, die auf Gebärdensprache angewiesen sind. Auch taubblinde Menschen werden nur von wenigen Werkstätten aufgenommen. Grund sind die wechselseitigen kommunikativen Probleme. Die Werkstätten benötigen hierzu eine bessere audio-technische Ausstattung. Außerdem benötigen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Schulung in Gebärdensprache DGS, was einige Werkstätten auch schon anbieten.
Gesetz
Aufgabe der Werkstatt für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch 9
Quellen
ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik (2008). Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen.
Online-Publikation - Link zur ausführlichen Fassung: Forschungsbericht
WfB-Handbuch, Ergänzbares Handbuch Werkstatt für Behinderte, Band 1 und 2, 2009