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Taubblindheit
Man kann folgende grobe Unterteilung zur Taubblindheit machen:
- Menschen mit angeborener Hörsehbehinderung/Taubblindheit.
- Menschen mit angeborener Hörbehinderung/Taubheit und erworbener Sehbehinderung/Blindheit:
Der Spracherwerb in der Kindheit ist erschwert und visuell oder gebärdensprachlich orientiert. Die hinzukommende Sehbehinderung erschwert oder verhindert auch die visuelle Wahrnehmung von Sprache (Beispiel: Usher Syndrom). Der Tastsinn und andere Sinne werden stärker entwickelt und genutzt. - Menschen mit angeborener Sehbehinderung/Blindheit und erworbener Hörbehinderung/Taubheit:
Die Welt wird in der Kindheit vor allem über Gehör, Tastsinn und andere Sinne erfahren. Die Lautsprachentwicklung verläuft ohne größere Probleme, aber das Erlernen von Schriftsprache ist nur mit Hilfe von sogenannter "Blindenschrift" (= Brailleschrift) möglich. Die hinzukommende Hörbehinderung erschwert die Kommunikation und die Orientierung im Raum.
- Menschen mit später erworbener Hörsehbehinderung/Taubblindheit:
Der Spracherwerb zum Zeitpunkt der Ertaubung/Erblindung ist bereits abgeschlossen, Sprachverständnis und Lautsprache sind vorhanden. Je nach Stärke von Hör- und Sehbehinderung leiden die Fähigkeiten zu Artikulation, lautsprachlicher Kommunikation und Orientierung.
Eine Definition von Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist in der schriftlichen Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten (Taubblinden) vom 1.4.2004 festgehalten.