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Steuererklärung und Weiterbildung
Wenn kein Kostenträger die Weiterbildung finanziert, muss man die Weiterbildung selbst zahlen. Dann kann man mit den Kosten der Weiterbildung Steuern sparen: als Werbungskosten (in der „Anlage N“ zur Einkommenssteuererklärung) oder als Sonderausgaben.
Im Alltag werden die Wörter „Weiterbildung“ oder „Fortbildung“ gleich gebraucht. Nur in der Steuererklärung sind die Wortbedeutungen etwas anders: Das Finanzamt prüft, ob die Weiterbildungskosten abgesetzt werden können als
- Werbungskosten oder
- Fortbildungskosten (Betriebsausgaben nach § 9 Abs 1 Satz 1 EstG bzw. § 4 Abs 4 EstG)
- Aufwendungen für die berufliche Ausbildung nach der Erstausbildung (Ausbildungskosten nach § 10 Abs 1 Nr. 7 EstG sind bis zu 4000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig)