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Integrationsamt
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Das Integrationsamt ist zuständig für die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben, also auch von gehörlosen, schwerhörigen und taubblinden Menschen mit zusätzlichen Handicaps.
Welche Aufgaben haben die Integrationsämter?
- Die Integrationsämter geben begleitende Hilfen im Arbeitsleben, damit schwerbehinderte Menschen einen Beruf ausüben können.
- Sie sichern den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.
- Sie informieren und beraten das Integrationsteam im Betrieb, zum Beispiel, wenn der Betrieb eine Integrationsvereinbarung beschließt.
- Die Integrationsämter richten Integrationsfachdienste ein. Sie beauftragen und überwachen diese Integrationsfachdienste. Für hörbehinderte Menschen gibt es speziell ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Integrationsämtern und in den Integrationsfachdiensten.
- Unternehmen, die keine Behinderten beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt. Das Geld wird für die Förderung der Berufstätigkeit von schwerbehinderten Menschen verwendet.
Die Aufgaben der Integrationsämter sind im Sozialgesetzbuch 9 geregelt.
Gesetz: SGB 9, §102 Aufgaben des Integrationsamtes
Die Integrationsämter zahlen nur erforderliche Hilfen, die nicht von anderen Rehabilitationsträgern übernommen werden. Daher wird zuerst geprüft, ob die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung die Leistung zahlen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, ergänzen die Leistungen der Integrationsämter die Leistungen der Rehabilitationsträger.
Wenn man Leistungen des Integrationsamtes beantragen will, dann braucht man einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gleichstellungsausweis.
Praktischer Hinweis
Wenn Sie wissen wollen, welches Integrationsamt oder welcher Integrationsfachdienst für Sie zuständig ist, dann rufen Sie zuerst beim Integrationsamt oder beim Integrationsfachdienst an oder fragen per Fax/E-Mail, wer zuständig ist.
Adressen
Internetadresse der Integrationsämter: integrationsaemter.de
Dort finden Sie auch die Adressen aller Integrationsämter.
Die Adressen der Integrationsfachdienste finden Sie hier:
Adressen der Integrationsfachdienste:
Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich zusammengeschlossen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Ein Fallbeispiel mit Bildern
Hier noch ein Link zu einem Text in leichter Sprache mit vielen Bildern vom Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern: Fallbeispiel zur Arbeitsweise des Integrationsamtes.