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Berufsschulpflicht
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Man kann die Berufsschulpflicht unterschiedlich erfüllen:
- durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung,
- durch Bildungsgänge an einer berufsbildenden Schule oder
- durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer allgemeinbildenden Schule.
In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung oder mit dem zwölften Schulbesuchsjahr.
Für behinderte Jugendliche
Wenn Jugendliche mit Behinderung aufgrund verschiedener Umstände keine Ausbildung mach können, können sie die Berufsschulpflicht erfüllen
- durch den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres oder
- bei Jugendlichen mit Hörschädigung und starker kognitiver Behinderung durch den Besuch der Werkstufe, die an eine Förderschule angegliedert ist,
- oder durch den Besuch der Werkstufe in einer Werkstatt für behinderte Menschen.