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Angepasste Ausbildungsberufe
Grundsätzlich sollen behinderte junge Menschen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen.
Wenn jemand wegen der Art oder Schwere seiner Behinderung keinen anerkannten Ausbildungsberuf lernen kann, dann kann er eine Ausbildung in einem angepassten Ausbildungsberuf machen. In der Berufsbezeichnung heißt es dann "-helfer" oder "-werker", zum Beispiel Holzfachwerker / Holzfachwerkerin oder Hauswirtschaftshelfer / Hauswirtschaftshelferin.
"Angepasst" bedeutet, dass die Inhalte angepasst sind
- an den anerkannten Ausbildungsberuf.
Zum Beispiel lernt der Holzfachwerker viele Arbeiten, die auch Tischler lernen müssen. - an das, was auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gebraucht wird.
Was ist der Unterschied zwischen dem angepassten und dem anerkannten Ausbildungsberuf?
- Die Ausbildung ist kürzer.
- Man lernt weniger Theorie.
- Der Schwerpunkt liegt auf der Praxis.
- Deshalb macht jemand mit einem angepasstem Ausbildungsberuf oft die gleichen Arbeiten wie ein Facharbeiter in dem anerkannten Ausbildungsberuf. Aber er verdient meist weniger.
Wer einen angepassten Ausbildungsberuf gelernt hat, kann Weiterbildungskurse besuchen. Dann kann man noch den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erwerben.
Auch hier kann man die ausbildungsbegleitenden Hilfen nutzen.
Wichtig!
Der Reha-Berater der Agentur für Arbeit muss bestätigen, dass jemand wegen seiner Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen kann. Dann muss man einen Antrag stellen, dass er eine Ausbildung in einem angepassten Beruf machen möchte.