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Existenzgründung
Existenzgründung bedeutet, dass man sich beruflich selbstständig macht.
Wenn Sie sich selbstständig machen, sind Sie Ihr eigener Chef. Sie können sich die Arbeit selbst einteilen. Sie müssen aber auch
- die Aufträge selbst suchen,
- die Finanzen des Unternehmens selbst verwalten.
Man kann sich allein oder mit einem oder mehreren Partnern selbstständig machen.
Weg in die Selbstständigkeit
Der Weg in die Selbstständigkeit hat verschiedene Phasen.
1. Die ersten Schritte
Zuerst stehen Sie im Mittelpunkt. Denn Sie sind das Unternehmen, das über den Erfolg entscheidet. Stellen Sie sich Fragen wie:
Eigne ich mich für die Selbstständigkeit? Treffe ich gern Entscheidungen? Kann ich mir Hilfe holen, wenn ich sie brauche?
Welche Ausbildung habe ich? Was kann ich besonders gut? Was ist mein Angebot?
Wer ist die Zielgruppe für meine Produkte oder Dienstleistungen?
2. Gründung planen
Nun beginnt die konkrete Vorbereitung. Informieren Sie sich: Welche Beratungen gibt es für Existenzgründer? Sie können zum Beispiel ein Existenzgründungsseminar besuchen. Hier erfahren Sie, wo Sie sich anmelden müssen, zum Beispiel beim Finanzamt, beim Gewerbeamt oder bei einer Kammer. Sie lernen Planungswerkzeuge kennen wie den Business-Planer, den Finanzierungsplaner und Checklisten.
3. Gründung finanzieren
Bei der Finanzierungsplanung haben Sie festgestellt, wie viel Geld Sie zur Gründung brauchen. Jetzt brauchen Sie Informationen, welche Förderprogramme es gibt. Welche Zuschüsse bekommen Sie vor der Gründung und nach der Gründung?
4. Unternehmen führen
Sie haben Ihr Unternehmen gegründet. Wie geht es jetzt weiter? Wie finden Sie Ihre ersten Kunden und was müssen Sie dabei beachten? Wie erstellen Sie ein Angebot und wie schreiben Sie Rechnungen? Wie ist das mit dem Finanzamt?
Genaue Informationen und viele Hilfsmittel finden Sie beim Existenzgründerportal des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI).
Selbstständigkeit und Behinderung
Für Menschen mit Behinderung ist die Existenzgründung oft ein guter Weg, einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen. Menschen mit einer Schwerbehinderung können Darlehen oder einen Zinszuschuss zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen Existenz bekommen,
- wenn Sie persönlich geeignet sind (siehe oben Punkt 1)
- wenn Sie fachlich geeignet sind, zum Beispiel durch Ihre Ausbildung oder Berufserfahrung
- wenn Sie mit Ihrer Selbstständigkeit Ihr Leben finanzieren können
- wenn die Tätigkeit auch gebraucht wird, das heißt, wenn es einen Markt für das Angebot gibt.
Behinderte Menschen können folgende Hilfen vom zuständigen Integrationsamt bekommen:
- Darlehen oder Zinszuschüsse
- technische Arbeitshilfen
- eine Arbeitsassistenz, Gebärdensprachdolmetscher
- berufliche Weiterbildung (§ 24 SchwbAV)
Beispiele aus der Praxis:
Selbstständig als Steinmetz, auch mit Gehörlosigkeit und
Arbeitsassistenz und Existenzgründung
§ 33 Abs. 3 Nr.5-6 SGB 9 und § 17 Abs. 1c und § 21 SchwbAV – Arbeitsassistenz zur Aufnahme oder Sicherung einer wirtschaftlich selbstständigen Existenz
Linktipps
Hier finden Sie viele Informationen über Beratungsstellen und Hilfen zur Existenzgründung
- Integrationsamt: Selbständigkeit
- Bundesagentur für Arbeit: Beratung und finanzielle Hilfen
- enterability Berlin, Ohne Behinderung in die Selbstständigkeit
- Existenzgründungsportal des BMWI
- IQ-Consult Existenzgründung und Behinderung
- KVJS Baden Württemberg: Existenzgründung und -erhaltung
- Talentplus REHADAT - Selbstständigkeit, eine berufliche Alternative