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Sonstige Kommunikationsassistenten
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Sonstige Kommunikationsassistentinnen und Kommunikationsassisten können zum Beispiel Betreuer und Vertrauenspersonen sein, die besondere Erfahrung im Umgang mit der Personengruppe oder der betroffenen Einzelperson haben.
Sie haben folgende
Aufgaben:
- sprachmittelnde Funktion in besonderen Einzelfällen, zum Beispiel
- Kommunikationshilfe für Hörbehinderte mit besonderen sprachlichen Einschränkungen
- Kommunikationshilfe für Hörbehinderte mit Verständnisproblemen (kognitiven Einschränkungen)
Standards:
- Schweigepflicht
- Bewußtsein über die besondere Verantwortung
Qualifikation:
- besondere Erfahrung im Umgang mit der Personengruppe oder der betroffenen Einzelperson
- nach Möglichkeit Ausbildung und Erfahrung in einem sozialen, pädagogischen oder medizinischen Beruf
- gegebenenfalls besonderes Vertrauensverhältnis
Quelle: Tabelle des Deutschen Gehörlosenbundes und des Deutschen Schwerhörigen-Bundes.