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Assistenten für Hörsehbehinderte und Taubblinde
weitere Inhalte:
Assistentinnen und Assistenten für Hörsehbehinderte und Taubblinde (TBA) haben folgende
Aufgaben:
- Begleitung, Unterstützung bei der Orientierung und beim Erfassen der Situation
- Sprache vermitteln durch taktiles Gebärden oder
- dem Gesichtsfeld angepasstes Gebärden
- Tastalphabet
- Mitschrift (Ausgabe in Großschrift oder Braille)
Standards:
- Berufsethos muss noch entwickelt werden
- Schweigepflicht
Qualifikation:
- Ausbildung und Prüfung sollen eingerichtet werden
- geschulte Personen mit entsprechender Erfahrung (eventuell selbst gehörlos bzw. hörbehindert)
Quelle:
Tabelle des Deutschen Gehörlosenbundes und des Deutschen Schwerhörigen-Bundes.