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Nachteilsausgleich in Prüfungen bei Hörbehinderung
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Hier finden Sie Beispiele, wie Prüfungen verändert werden können, wenn eine Hörbehinderung vorliegt.
Ausbildungsberuf: Fachkraft für Textverarbeitung
Behinderung: Schwerhörigkeit nach einer nicht abgeheilten Mittelohrentzündung beidseitig
Spezifisches Handicap: Geringgradige Schallleitungsschwerhörigkeit
Veränderung der Prüfung: Zeitverlängerung von 25 % bei allen Prüfungen mit Diktiergerät
Ausbildungsberuf: Hauswirtschaftshelferin
Behinderung: Hörschädigung
Spezifisches Handicap: Verlangsamtes Arbeitstempo
Veränderung der Prüfung: Zeitverlängerung, Anwesenheit der Ausbilderin oder einer Gebärdensprachdolmetscherin während der Prüfung, Umformulierung der Prüfungsaufgaben für hörgeschädigte Menschen in verständlicher Sprache
Ausbildungsberuf: Mediengestalter/Mediengestalterin
Behinderung: Gehörlosigkeit
Spezifisches Handicap: Zum Teil kein Sprachvermögen
Veränderung der Prüfung: Zeitverlängerung, Gebärdensprachdolmetscherin, personenbezogene Umformulierung der Prüfungsunterlagen, Prüfungsort: eigene Ausbildungsstätte (Berufsbildungswerk)
Quelle:
Keune, Saskia, Frohnenberg, Claudia: Nachteilsausgleich für behinderte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, Handbuch mit Fallbeispielen und Erläuterungen für die Prüfungspraxis, 2004, Bielefeld, Bertelsmann