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Bachelor
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Der Bachelor ist der niedrigste Studienabschluss an einer Universität oder Fachhochschule.
Die Regelstudienzeit ist sechs bis acht Semester.
Als Aufbau-Studium zum Bachelor kann man einen Master-Studiengang anschließen.
Ziele des Bachelor-Abschlusses
Den Bachelor als Studienabschluss gibt es in Deutschland erst seit 2003. In Europa oder Amerika gibt es diesen Abschluss schon viel länger.
Die Einführung des Bachelors in Deutschland hat drei wichtige Ziele:
- Die Studienabschlüsse in Europa werden einheitlicher.
So können deutsche Studentinnen und Studenten leichter im Ausland studieren und umgekehrt. - Bachelor-Studiengänge haben mehr Praxisbezug.
- Das Studium dauert nicht mehr so lang.
Modulstruktur
Bachelor-Studiengänge sind in Modulen strukturiert. Ein Modul umfasst eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem Lernziel. Hat man das Lernziel erreicht, bekommt man Leistungspunkte.
Im Bachelor-Studium sammelt man Punkte
In sechs Semestern muss man 180 Leistungspunkte (englisch: credit points) sammeln. Das sind pro Semester 30 Punkte. Die Verteilung ist geregelt nach dem European Credit Transfer System (ECTS).
Fächerkombinationen
In Geistes- und Sozialwissenschaften werden oft zwei oder drei Fächer studiert und mit General Studies ergänzt. In den natur-, ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern studiert man meist nur ein Fach.
Abschlussbezeichnungen
- Bachelor of Arts (B.A.)
- Bachelor of Science (B.Sc.)
- Bachelor of Engineering (B.Eng.)
- Bachelor of Laws (LL.B.)
- Bachelor of Education (B.Ed.)
- Bachelor of Fine Arts (B.F.A.)
- Bachelor of Music (B.Mus.)
Regelungen für behinderte Studierende
Seit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG vom 27. April 2002) müssen die Hochschulen sich um die Belange von Studierenden mit Behinderung kümmern.
Mögliche Hilfen sind:
- Verlängerung für die Bearbeitungszeit von schriftlichen Prüfungen
- Ausnahmeregelungen für Studien- und Prüfungsleistungen
- Befreiung von Exkursionen oder Auslandsaufenthalten
Beispiel: Regelungen der Technischen Universität München TUM
Weitere Informationen
- Gesetzliche Regelungen über die Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Studierender an der Hochschulbildung
- Empfehlungen zur Chancengleichheit für behinderte Studierende auch im Bachelor-Studium, Bündnis barrierefreies Studium, Februar 2007