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Nachteilsausgleich
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Menschen mit einer Behinderung haben viele Nachteile in der Gesellschaft und im Arbeitsleben. Deshalb gibt es besondere Leistungen und Hilfen, mit denen diese Nachteile ausgeglichen und abgeschwächt werden sollen. Das nennt man Nachteilsausgleich.
Nicht jeder Behinderte hat Anspruch auf diese Leistungen. Nachteilsausgleiche können meistens nur genutzt werden, wenn eine Schwerbehinderung nachgewiesen werden kann.
Es gibt viele Ratgeber für behinderte Menschen, die über Nachteilsausgleiche informieren, zum Beispiel der Ratgeber für behinderte Menschen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Interessante Informationen gibt es auch auf den Internetseiten der jeweiligen Sozialministerien der Länder und der Landesbehindertenbeauftragten. Dort gibt es Informationen über Nachteilsausgleiche in den Bundesländern. Man kann diese Informationen kostenlos herunterladen.
Überblick über die wichtigsten Nachteilsausgleiche
Ausbildung und Arbeit
Nachteilsausgleiche in der Ausbildung sind zum Beispiel
Nachteilsausgleiche bei der Arbeit sind zum Beispiel
- Zusatzurlaub
- ein besonderer Kündigungsschutz
- eine vorzeitige Altersrente
- und andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Mehr über das Thema Rente finden Sie bei Ältere Menschen und Rente.
Einkommens- und Lohnsteuern, andere Steuern
- Schwerbehinderte Menschen bekommen bei der Einkommens- und Lohnsteuer eine zusätzliche Ermäßigung. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Man muss beim Finanzamt einen Antrag stellen, damit dieser Betrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen wird oder bei der Einkommenssteuer berücksichtigt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Steuererklärung noch zusätzliche außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Auskunft über die aktuelle Höhe der Beträge erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Auch Hörbehindertenverbände können Ihnen dazu Informationen geben.
- Beim Finanzamt erhalten Sie auch Informationen zu anderen Sonderregelungen im Steuerrecht, wie zum Beispiel Grundsteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, Umsatzsteuer und Vermögenssteuer oder auch zu Steuererleichterungen bei der Kraftfahrzeug-Steuer.
Ermäßigungen
Viele öffentliche und private Veranstalter geben Ermäßigungen auf die Eintrittspreise, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt wird.
Hörbehinderte Menschen
Hörbehinderte Menschen haben allgemein das Recht, bei Besuchen einer Behörde einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen zu verwenden. Die Kosten für das Dolmetschen übernimmt die Behörde oder der für die Sozialleistung zuständige Leistungsträger. Informationen bekommen Sie auch bei den Landesdolmetscherzentralen.
Radio und Fernsehen
Die Eintragung "RF" im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass man keine Gebühren für Rundfunk und Fernsehen bezahlen muss. Man kann auch bei den Telefonanbietern nachfragen, ob man eine Ermäßigung für die Telefonrechnung bekommt.
Kindergeld
Kindergeld wird auch für erwachsene Kinder gezahlt, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Mobilität, Transport, Verkehr
- Schwerbehinderte Menschen können kostenlos den Nahverkehr benutzen. Zum Nahverkehr gehören Straßenbahnen, Omnibusse, S-Bahnen und U-Bahnen, Eisenbahnen in einem bestimmten Umkreis.
- Begleitpersonen können kostenlos mitreisen, wenn in dem Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen ist.
- Auch Reiseunternehmen, Automobilclubs und Fluggesellschaften bieten Nachteilsausgleiche auf Anfrage an.
- Die Straßenverkehrsbehörden informieren über verschiedene Nachteilsausgleiche im Straßenverkehr. Es gibt zum Beispiel den europäischen Parkausweis, der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt ist. Mit diesem Ausweis kann man die Parkerleichterungen nutzen, die in dem Mitgliedstaat gelten. Für Deutschland gibt es auch besondere Parkausweise.
Wohnen
Beim Wohngeld und beim sozialen Wohnungsbau gibt es Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen. Die genauen Regelungen muss man bei den Stadtverwaltungen oder bei den Kreisverwaltungen nachfragen.
Lexikonartikel in Deutscher Gebärdensprache
Im Fachgebärdenlexikon Sozialarbeit und Sozialpädagogik kann man eine Definition von Nachteilsausgleich in der Fachsprache der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen lesen. Die Definition wird in Deutscher Gebärdensprache gebärdet.