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Antidiskriminierungsstelle
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Es gibt eine zentrale Antidiskriminierungsstelle beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ). Betroffene können sich dort beschweren, wenn sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert fühlen wegen
- Behinderung
- ethnischer Herkunft/"Rasse"
- Alter
- Geschlecht (Frau/Mann)
- oder sexueller Identität
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Alexanderstraße 3
D- 10178 Berlinmain prefTelefon: 030-185551865
faxFax: 030-1855541865
E-Mail: ads(ät)bmfsfj.bund.de
Website: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/
Die Antidiskriminierungsstelle soll die Einhaltung der Gesetze gegen Diskriminierung kontrollieren. Dabei muss sie die UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen und auf deren Einhaltung hinwirken. Die Antidiskriminierungsstelle kann auch gegenüber dem Bundestag Empfehlungen zur Beseitigung von Benachteiligungen abgeben.
In vielen Behörden, Ämtern und Betrieben gibt es außerdem Gleichstellungsbeauftragte oder Behindertenbeauftragte.
- Die Behindertenbeauftragten sollen sich um die Belange und die Gleichstellung behinderter Menschen kümmern.
- Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, die Anwendung der Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Bundesländer zu überwachen. Sie sollen auch selbst Initiative ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern.
Es gibt eine Internetseite, wo man die Adressen von allen Behindertenbeauftragten finden kann: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange Behinderter
Gesetz
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Zur Antidiskriminierungsstelle § 25 anklicken.