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Studium
"Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten."
So steht es im Hochschulrahmengesetz (HRG). Damit soll sichergestellt sein, dass Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung gleiche Chancen im Studium haben.
Unterstützung für behinderte Studierende
Beratungsangebote
Die erste Frage, bevor ein Studium beginnt, ist:
Was kann man wo studieren?
Auf der Internetseite Hochschulkompass können Sie Ihren Studienwunsch eingeben und sehen, wo Sie dieses Fach studieren können und welche Studienbedingungen an dieser Hochschule gelten.
Beratungsangebote vor und während des Studiums finden Sie an den einzelnen Hochschulen und auf deren Websites.
Zentrale Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) in Bonn hat eine Broschüre "Studium und Behinderung" herausgegeben. Sie enthält wichtige Informationen zum Beispiel zu Bewerbung und Zulassung, Finanzierung, Studien- und Prüfungsbedingungen. Sie können diese Broschüre kostenlos zugeschickt bekommen oder im Internet als PDF-Datei beim Studentenwerk downloaden.
Informationen in deutscher Gebärdensprache
Hörbehinderte Studierende können sich mit einem Gebärdenvideo der Universität Hamburg über Hilfsmittel, Finanzierung und Nachteilsausgleich informieren. Das Video bezieht sich zwar auf Hamburg, gilt aber auch allgemein.
Beratung bei Selbsthilfegruppen
- Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V. (BAG e.V.)
- IbS Netzwerk - Interessengemeinschaften behinderter Studierender
Adressen
Beratung für hörbehinderte Studierende
Nachteilsausgleich
Studierende mit einer Behinderung können einen Nachteilsausgleich bekommen. Das sind zum Beispiel
- kürzere Wartezeiten auf einen Studienplatz
- Personale Assistenz
- Zeitzugaben bei Prüfungen oder Seminararbeiten
Der Nachteilsausgleich muss zu Beginn des Studiums beantragt werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig beim Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule!
Behindertenbeauftragte
Jede Hochschule hat einen Behindertenbeauftragten/eine Behindertenbeauftragte. Sie informieren darüber, welche technischen, personellen und finanziellen Hilfen es für behinderte Studenten an der Hochschule gibt und wie man sie bekommt. Hier finden Sie eine Adressenliste.
Eine Liste der Beauftragten für Behindertenfragen und andere Informationen für behinderte Studierende findet man auf der Internetseite des Studentenwerkes.
Deutsches Studentenwerk:Informationen zu Studium und Behinderung
Bauliche und technische Maßnahmen
Zum Beispiel eine Mikroportanlage, eine Anstellrampe oder ein speziell ausgestatteter Computer an einem bestimmten Arbeitsplatz.
Finanzierung
Behinderungsbedingter Mehraufwand für behinderte StudierendeBehinderte Studierende brauchen im Studium besondere Hilfen. Die Kosten für diese Hilfen werden beim BAföG nicht berücksichtigt. Sie werden als Eingliederungshilfe nach SGB 12 gezahlt. Behinderte Studierende müssen diese Kosten beim Sozialhilfeträger beantragen.