Inhaltsbereich
Agentur für Arbeit
weitere Inhalte:
Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für arbeitslose Menschen.
In folgenden Fällen kann man die Agentur für Arbeit (kurz: Arbeitsagentur) in Anspruch nehmen:
- Wenn man eine Arbeit sucht, kann man sich arbeitssuchend melden.
- Wenn man arbeitslos ist, kann man Arbeitslosengeld beantragen und bekommen.
- Wenn man krank ist, kann man Rehabilitationsleistungen beantragen - zum Beispiel eine Umschulung.
- Und man kann sich beraten lassen zu vielen Themen, zum Beispiel: Ausbildungsmöglichkeiten, Kindergeld oder Beginn einer selbstständigen Tätigkeit.
Kontakt
Sie können Kontakt aufnehmen per Telefon, Telefax oder Internet.
Kostenloser Telefonservice: 01801-555111
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit findet man ein
Telefaxformular für hör- und sprachbehinderte Kunden der Agentur für Arbeit,
das man vor dem Besuch der Agentur für Arbeit ausfüllen und direkt senden kann.
Telefax: 0341-9134444
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gibt es viele Informationen in der Rubrik Menschen mit Behinderung.
Wichtiger Hinweis
Beim Besuch einer Agentur für Arbeit haben gehörlose Menschen das Recht, eine Gebärdensprachdolmetscherin, einen Gebärdensprachdolmetscher zu beauftragen. Auch andere Menschen mit Kommunikationsbehinderung haben ein Recht auf Kommunikationshilfen (z.B. Kommunikationsassistenten für Taubblinde). Für alle Menschen mit Behinderung ist es gut, sich vorher mit dem Integrationsfachdienst in Verbindung zu setzen.
Gebärdentelefon des BMAS
Auskünfte in Gebärdensprache zum Thema Arbeit und Sozialrecht gibt das Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS).
Auf der Internetseite des BMAS gibt es auch ein DGS-Video zum Gebärdentelefon.