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Gesetze gegen Diskriminierung
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"Behinderte" Menschen sollen nicht schlechter leben und arbeiten können als "nichtbehinderte" Menschen. Sie sollen nicht benachteiligt werden. Wenn behinderte Menschen benachteiligt werden, nennt man das Diskriminierung. Dagegen gibt es Gesetze. Diese Gesetze sollen
- die Benachteiligung von behinderten Menschen verhindern,
- die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft bewirken und
- den behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Das nennt man Gleichstellung. Deshalb ist in den Gesetzen die Rede von Gleichstellung.
Weltweit gilt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen: UN-Behindertenrechtskonvention.
Nach diesem Gesetz müssen sich alle Bundes- und Landesgesetze richten.
Bundesgesetze
Deutschlandweit gelten
- der Gleichheitsgrundsatz: Artikel 3 Grundgesetz
- das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Eine zentrale Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll die Einhaltung dieser Gesetze überwachen. An diese Stelle können sich Betroffene direkt wenden.
Ländergesetze
Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Gesetze gegen Diskriminierung: Gesetze der Länder.
Links in Gebärdensprache und leichter Sprache
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in Gebärdensprache
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in leichter Sprache
Gesetze im Internet
Die Original-Gesetzestexte findet man im Internet:
Artikel 3 Grundgesetz
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)