Inhaltsbereich
Beratung bei Arbeitslosigkeit
Wenn ein behinderter Mensch arbeitslos wird, kann er sich beim Integrationsfachdienst beraten lassen. Integrationsfachdienste sind spezialisiert auf Fragen und Themen rund um die Berufstätigkeit behinderter Menschen.
Die Integrationsfachdienste beraten und unterstützen
- Menschen mit Behinderung, die Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen,
- Menschen mit Behinderung, die Probleme am Arbeitsplatz haben, um den Arbeitsplatz zu erhalten,
- Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam bei der Beschäftigung behinderter Menschen.
In einigen Orten gibt es spezielle Integrationsfachdienste für hörbehinderte Menschen. In den übrigen Orten gibt es bei den Integrationsfachdiensten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für hörbehinderte Menschen zuständig sind.
Verschiedene Träger können die Integrationsfachdienste beauftragen, für einzelne Betroffene tätig zu werden:
- Integrationsämter,
- die Agentur für Arbeit,
- andere Rehabilitationsträger.
Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit können bei den Integrationsfachdiensten verwendet werden.
Praktischer Hinweis
Sie können die Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit auch zur Beratung in Integrationsfachdiensten verwenden.