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Kommunikationsassistenten für Lormen/Braille

Kommunikationsassistentinnen und Kommunikationsassisten für Lormen und Braille haben folgende

Aufgaben:
  • Kommunikationsassistenz für schriftsprachlich kommunizierende taubblinde und hörsehbehinderte Menschen
  • eventuell weitere Assistenzfunktion
Standards:
  • Schweigepflicht
  • Bewußtsein über die besondere Verantwortung
Qualifikation:
  • Beherrschung der Sprachmittlung durch Tastalphabet / Lormen
  • Erfahrungen mit Maschinen-Mitschriften mit Braille oder Großschrift

Quelle: Tabelle des Deutschen Gehörlosenbundes und des Deutschen Schwerhörigen-Bundes.

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